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AG Leipzig, 16.11.2006 - 166 C 8115/05 |
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- BGH, 18.01.2006 - VIII ZR 71/05
Umfang der Mietkaution
Auszug aus AG Leipzig, 16.11.2006 - 166 C 8115/05
Gibt der Mieter, wie hier, im Laufe einer Abrechnungsperiode zu Betriebskosten nach Ende des Mietverhältnisse die Mietsache dem Vermieter zurück und legt dieser dar, dass noch mit Nachforderungen zu nicht abgerechneten Betriebskosten zu erwarten sind, kann der Vermieter die Mietsicherheit bis zur Erstellung der letzten Betriebskostenabrechnung zum Mietverhältnis, notfalls bis zum Ende der Jahresfrist des § 556 Abs. 3 BGB ganz oder zumindest einen angemessenen Teil hiervon behalten (vgl.BGH in WuM 2006, 197 ff).